CTL® GmbH Bielefeld möchte für mehr Transparenz, Aufklärung und Sicherheit in diesem Bereich sorgen. Wir haben spezielle Internet-Seiten
eingerichtet, auf denen Sie sich als Verbraucher, Verwender und Interessent kostenlos informieren können.
Das ist für uns ein Beitrag zum Verbraucherschutz. Auch Hersteller und Verwender sind gut beraten, sich schnellstmöglich mit den Bestimmungen der Verordnung
und der Resolution
vertraut zu machen.
Überlassen Sie es nicht dem Zufall, sondern informieren Sie sich. Vergessen Sie nie: Die Farben bleiben ein Leben lang unter Ihrer Haut.
Wir helfen, beraten und prüfen. Testen Sie uns!
Farben, die hiernach getestet werden, geben dem Kunden ein hohes Maß an Sicherheit und verringern das Gesundheitsrisiko.
suchenEs handelt sich bei dem Gesetz um eine Mischung aus Teilen der Resolution ResAP(2008)1 und der Kosmetikverordnung, BGB Teil I, Nr. 67 vom 13. Oktober 1997(2410).
Wesentliche Bestandteile der genannten EU-Resolution sind nicht enthalten. So gibt es keine Hinweise auf Schwermetalle oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK´s).
Enthalten ist jedoch eine Liste von verbotenen Chemikalien (ca. 500) und eine Liste von zusätzlich verbotenen Farbstoffen. Die Liste der aromatischen Amine ist identisch mit der Resolution ResAP(2008)1. Die Liste der allergisierenden Farbstoffe ist um Solvent Yellow 14 erweitert worden.
Das Gesetz trat am 01. Mai 2009 in Kraft.
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Finde Tattoo- und Permanent Make-Up Produkte, die der Tätowiermittelverordnung entsprechen und in Deutschland von CTL® Bielefeld GmbH geprüft und registriert worden sind.
SuchenFinde Tattoo- und Permanent Make-Up Produkte, die nach der Resolution ResAP(2008)1 getestet wurden und alle Prüfungen bestanden haben.
SuchenTätowiermittel-Verordnung – German Tattoo/Cosmetic Law (BGBl. I Nr. 53 vom 27.11.2008)
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